Offene Dokumentformate im Bundestag

Der Bundestag hat wie erwartet den Antrag angenommen: BT-Drucksache 16/5927

Es wurden einige Reden zu Protokoll gegeben, die man im Plenarprotokoll nachlesen kann, s. auch Kommentare von Hartmut Pilch.

Stand der Debatte 4.7.2007

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat dem Antrag der Koalitionsfraktionen heute morgen zugestimmt, die eine absolute Mehrheit im Ausschuss auf sich vereint. Von der Koalition sprach nur die CDUCSU-Fraktion im Ausschuss. Frau Dr. Krogmann warf der Opposition im Ausschuss vor, auf einseitige Lobbyinteressen hereingefallen zu sein. Die Opposition brachte Gegenanträge ein, mit denen sie sich nicht durchsetzen konnte. Diese Vorlage wird in das Plenum überwiesen und Freitags im Morgengrauen um 03:00 in einer virtuellen Debatte vom leeren Bundestag beschlossen. Einzelne Abgeordnete signalisierten Bereitschaft, die Frage der Offenen Standards Definition noch einmal gesondert vom laufenden Verfahren zu erörtern. Die vom Bundestag gewählte Fassung lässt theoretisch einen Freiraum offen, obgleich der Begriff der Offenen Standards indirekt substanziell geschwächt wird.

Deshalb unterstützt der FFII e.V. Deutschland den Vorschlag einer Neubefassung mit dem definitorischen Aspekt.

Aktuelle Hinweise von Hartmut Pilch -- s. insbesondere FAQ

Neue Pressemeldungen

Stand der Debatte 2.7.2007 zum Bundestagsantrag über Offene Dokumentformate

Im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie haben die Koalitionsfraktionen am 20.6.2007 einen Antrag 16/5602 "Den Wettbewerb stärken, den Einsatz offener Dokumentenstandards und offener Dokumentenaustauschformate fördern" eingebracht (hierhin federführend in erster Lesung vom Plenum überwiesen). Er soll Offene Dokumentformate stärken, aber bewirkt statt dessen das genaue Gegenteil, nämlich eine Erosion des Offenen Standardmodells in der europäischen Standardpolitik.

Hinsichtlich der Definitionen von "Offenen Standards" enthielt dieser Antrag die Formulierung "ihre Nutzung muss zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenziert sein.". Dies würde "Offene" Standards unter den schwachen RAND-Bedingungen ermöglichen, und damit jeden gewöhnlichen internationalen Standard als Offenen Standard adeln.

Diese und ähnliche Umdefinitionen von Offenen Standards, in denen RAND-Lizenzen zugelassen werden, behindern den Marktzugang von kleinen und mittleren Unternehmen. Offene Standards, die nicht von bestimmten Herstellern kontrolliert werden, erleichtern KMU wesentlich den Zugang zu den Informationsmärkten, denn sie sind lizenzfrei. Sie kommen damit ohne alle bürokratischen Hürden und ordnungspolitischen Schwierigkeiten aus, die sich auch bei RAND-Bedingungen ergeben.

Um Offene Standards zu stärken, hat der FFII per Mail und Fax eine Stellungnahme zusammen mit Patentfrei, Linux-Verband, BVSI, und OSADL an die Abgeordneten verschickt: PDF (patentfrei.de). Dieser Text wurde auch per Fax am 18.6. an alle Mitglieder des Ausschusses übersandt und mit Ihnen telefonisch Kontakt aufgenommen.

Über eine Pressemeldung mit dem Titel Über ein Danaergeschenk der Koalition an die deutsche IT-Wirtschaft wurde u.a. in folgenden Medien berichtet:

Teufel oder Belzebub?

Der ursprüngliche Antrag wurde aufgrund der Kritik durch die Medienexperten in der Koalition zurück genommen. Die neu vorgeschlagene Formulierung der SPD und CDU lautet nun: "Die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen soll dabei den Vorgaben der internationalen Standardisierungsorganisationen entsprechen." Am Antrag wurde also überhaupt nichts substanziell geändert. Somit definiert die Koalition nach wie vor den Begriff "Offene Standards" durch einen Verweis auf die Praxis von RAND-Mindestkriterien bei internationalen Standardorganisationen um.

Damit bleiben in der Großen Koalition weiterhin die Forderungen der deutschen Mittelstandsvertreter ungehört. Auch die Linux-Repräsentanten, die sich angeschlossen haben, werden unter RAND-Bedingungen massiv strukturell benachteiligt, denn RAND-Lizenzen sind mit bestimmten Open Source Lizenzmodellen nicht verträglich.

Berichtet wurde darüber beispielsweise bei Heise: Koalitionsantrag für offene IT-Standards sorgt weiter für Wirbel. Am 27.06 hat Johannes Sommer, von der deutschen Unternehmerinitiative Patentfrei.de, die zuständigen Personen aller Koalition nochmals auf die Problematik hingewiesen.

Durch telefonische Auskünfte bei den Abgeordneten ergab sich, dass die Große Koalition die Absicht hat, am Mittwoch 4.7. im Ausschuss eine RAND-Definition gegen die Stimmen der Opposition durchzusetzen. Man ist sich auch vollkommen darüber im klaren, dass die geänderte Version auf das Gleiche hinausläuft.

Hartmut Pilch, Vorsitzender von FFII.de, schreibt in seinem Aktivitätsbericht:


Wir sehen die Notwendigkeit, der Abgeordneten der großen Koalition weiterhin zu informieren. Nur dann besteht Hoffnung, dass sie bis Mittwoch ihre Position an vernüftigere Linien der Opposition und Teilen der SPD anpassen.


Hintergrund

1 Vorbemerkung

Offene Standards, die nicht von bestimmten Herstellern kontrolliert werden, erleichtern KMU wesentlich den Zugang zu den Informationsmärken. Eine Orientierung an der bestehenden Definition für den Behördenverkehr der EU ist eine optimale Grundlage für einen reibungslosen europaweiten Informationsaustausch. Es ist deswegen von großen Bedeutung, dass der Bundestag eine passende Definition verabschiedet. Eine Umdefinition anerkannter Vorgaben für offene Standards ist nicht zielführend.

2 Zur Definition und Bedeutung offener Standards

Wie wir erfuhren, ist derzeit der folgende Kompromissvorschlag bzgl. der Nutzungsbedingungen offener Dokumentenstandards im Gespräch:

"Die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen soll dabei den Vorgaben der Vorgaben der internationalen Standardisierungsorganisationen entsprechen."

Wir halten diese Definition aus mehreren Gründen für verfehlt und möchten einige Anmerkungen sowie einen Alternativvorschlag einbringen:

  1. Es sind "Standards" und "Offene Standards" zu unterscheiden. An offene Standards werden höhere Anforderungen gestellt als an Standards, wie sie allgemein von verschiedenen Standardisierungsorganisationen akzeptiert werden. Offen bedeutet nicht nur "Offenlegung der Spezifikation", sondern beinhaltet eine herstellerunabhängige und konsensorientierte Pflege des Standards.
  2. Die Formulierung "Vorgaben der internationalen Standardisierungsorganisationen" für die Nutzung von Standards ist nicht hinreichend, da diese Organisationen
    1. bereits unterschiedliche Vorgaben für die Nutzung von Standards haben (vgl. z.B. ISO, IEC, ITU mit der Akzeptanz von RAND-Bedingungen, W3C besteht auf Royality Free)

    2. nur Vorgaben für Standards definieren, aber nicht für Offene Standards

  3. ISO, IEC, ITU lassen mit RAND (Reasonable and Non Discriminatory Licensing) lizenzpflichtige Standards zu. Dies impliziert eine Herstellerabhängigkeit bei der Nutzung und Fortentwicklung des Standards.
    1. Der Wirtschaftsausschuss erkannte bereits: "Wer die Standards setzt, dominiert den Markt". Daher müssen Standards, die diesem Trend entgegen wirken sollen, herstellerunabhängig, d.h. frei von lizenzrechtlichen Einschränkungen sein, um keine Hürden für Wettbewerber zu schaffen und die Innovation nicht zu behindern. Wesentlich hierbei ist, dass insbesondere ein "offener Standard", der seinen Namen verdienen soll, von einer Organisation ohne Erwerbsziel verwaltet und die Fortentwicklungen in einem offenen Beratungsprozess durch alle Stakeholder erfolgt sowie Entscheidungen konsens- und mehrheitsfähig erfolgen.
    2. Lizenzpflichtige Standards sind speziell mit dem Open Source Entwicklungsmodell nicht vereinbar. Sollte z.B. das von Microsoft entwickelte Format OOXML nur kostenpflichtig verwendbar sein, könnten die unter der gängigen Open Source Lizenz GPL gestellten Programme dieses Format nicht unterstützen, weil dies gegen die GPL verstieße. RAND ist daher nur dem Namen nach diskriminierungsfrei. In der Praxis schliesst es Open Source Software aus.

    3. Wirklich offene Standards wie das Open Document Format ODT (ISO 26300) sind kompatibel mit GPL. Selbstverständlich können sie auch von Herstellern proprietäter Software frei verwendet werden.
  4. "Offene Standards" werden auf internationale Ebene in adäquater Weise im European Interoparability Framework (EIF) harmonisiert, vgl. http://europa.eu.int/idabc/en/document/3761 (Die vollständige Definition ist in unserem Vorschlag zur Definition offener Standards enthalten, s.u.)

  5. EIF definiert bereits offene Dokumentenstandards für eGovernement innerhalb der EU und stellt so den reibungslosen pan-europäischen Datenaustausch für Bürger und Unternehmen mit dem europäischen Institutionen sowie den Datenaustausch innerhalb der verschiedenen Politikbereiche sowie innerhalb der Politikbereiche der EU-Institutionen sicher.
  6. EIF fordert auch die gebührenfreie Anwendbarkeit von Standards.
  7. Deutschland sollte keinen Sonderweg beschreiten, der durch die praktischen Anforderungen des innergemeinschaftlichen Datenaustausches später wieder korrigiert werden muss. Das Ziel muß vielmehr die Definition gleicher Standards innerhalb der EU sein.
  8. Eine spezifisch deutsche Definition offener Standards ist auch nicht im Interesse der deutschen Wirtschaft.
  9. Die große Verbreitung bestimmter Programme und Formate zur Textverarbeitung bestimmter Hersteller rechtfertigt keine Einstufung der entsprechenden Formate als offene Standards. Diesen Herstellern steht es aber frei, offene Standards im Sinne der EIF in ihren Programmen zu unterstützen. Auch steht es ihnen frei, eigene Standards offenzulegen, sie der Pflege einer Organisation ohne Erwerbsziel zu unterstellen und sie zur kostenlosen Nutzung freizugeben.
  10. Daher sollte im Antrag die EIF-Definition für offene Standards gewählt werden.

UNSER VORSCHLAG FÜR DIE DEFINITION OFFENER STANDARDS:

Der Standard soll den Vorgaben der Europäischen Union entsprechen, wie sie im Europäischen Interoperablitäts-Rahmenwerk der Europäischen Kommission definiert sind, und insbesondere mit den Lizensierungsmodellen von freier und quelloffener Software im Einklang stehen.

Die Vorgaben für einen offenen Standard sind:

  1. Der Standard wird von einer Organisation ohne Erwerbsziel verabschiedet und gepflegt und in einer offenen (konsens- oder mehrheitsbasierten) Weise entwickelt, die allen interessierten Parteien eine Einflussnahme ermöglicht.
  2. Der Standard ist publiziert. Seine Spezifikation ist entweder frei oder gegen eine feste Schutzgebühr verfügbar und darf frei oder gegen Gebühr kopiert und weitergegeben werden.
  3. Soweit der Standard ganz oder in Teilen gewerblichen Schutzrechten unterliegt, sind diese unwiderruflich gebührenfrei verwendbar.
  4. Die Wiederverwendung des Standards unterliegt keinen Beschränkungen."

Abschließende Bemerkungen

Von einem Abgeordnetenbüro wurde angemerkt, dass es die Intention der Koalition für den Antrag in erster Linie sei, die Kompatibilität von Formaten verschiedener Versionen sicherzustellen, d.h. dass Dokumente noch nach vielen Jahren durch aktuelle Programme bearbeitet werden können, oder dass ein neues Format noch mit älteren Programmen geöffnet werden kann.

Dies berührt allerdingst nicht notwendig die Frage der "offenen Standards". Die obige Aufgabenstellung ist grundsätzlich unabhängig von der Frage der Nutzungs- und Verwaltungsbedingungen von Standards und betrifft lediglich Vorgaben an die Hersteller-Policy bei der Versionierunge von Formaten. Diese Aufgabenstellung würde passender durch den Begriff "versionierungsfeste Formate" als durch den Terminus der "offenen Standards" ausgegedrückt.

Tasächlich geht der vorliegende Antragsentwurf aber über diese Frage weit hinaus. Wesentliche Bestandteile der Vorlage sind Stärkung des Wettbewerbs in der Informations- uns Kommunikationstechnologie durch Herstellerunabhängigkeit von Dokumentenstandards sowie Massnahmen zur Unterstützung der Verwendung dieser Standards durch Bürger, die Wirtschaft, die Verwaltung sowie Forschung und Wissenschaft.

Somit hat sich die Koalition durch diese Inhalte des Antrages bereits entschieden, sich für die Schaffung offener Märkte einzusetzen. Auch wenn in der Vergangenheit die Etablierung eines proprietären Quasi-Standards durch die marktbeherrschende Stellung eines Herstellers toleriert wurde, kann dies nicht Wegweiser für die Zukunft sein.


Kontakt

FFII. e.V.
Web: www.ffii.de
Email: de-help at ffii.org

Blutenburgstr. 17
80636 München
Germany
Phone: +49-89-18979927
Fax: +49-89-12789609

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