München, den 11. November 2009 -- Amazons Verzögerungstaktik war in der Berufungsverhandlung gegen den Einspruch des Fördervereins für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) zum One-Click Geschenkbestellungspatent erfolgreich: Das Europäische Patentamt (EPA) spielt mit und verweist den Fall zurück an die Erstinstanz. Amazon kann somit weiterhin Monopolansprüche auf online Geschenk-Bestellung geltend machen.
Die Technische Beschwerdekammer beim Europäischen Patentamt hatte heute über Amazons 'Patent auf Geschenkbestellung' EP0927945, den europäischen Zwilling von Amazons berüchtigtem One-Click US-Patent zu entscheiden.
Im Jahre 2007 wurde das Patent auf Betreiben des FFII und weiterer Beschwerdeführer durch die Einspruchsabteilung des EPA aufgehoben. Gegen die Aufhebung hatte Amazon Berufung eingelegt. Am heutigen 11. November - pünktlich zum Karnevalsanfang - wurde die Entscheidung der Einspruchsabteilung aufgehoben. Das Patent, das in seinen Ansprüchen Elemente wie einen Online-Einkaufswagen, die Suche nach Adressdaten im Internet und die Nachfrage via Email nennt, bleibt damit in Kraft.
In der Verhandlung fand ein klassischer 'Deal' statt: Der Amazon-Anwalt, der sich zuvor beschwert hatte, dass es "bisher unüblich gewesen sei, dass das Patentamt Patente so ganz einfach und gänzlich ohne Reue und Scham wieder aufhebe", zog alle Anträge bis auf einen zurück. Der verbliebene Antrag war bisher aufgrund von Formmängeln als unzulässig erachtet worden. Die Beschwerdekammer aber teilte diese Bedenken nicht. Mit diesem Trick konnte sie die Sache zur neuerlichen Prüfung an die erste Instanz zurückverweisen und die Entscheidung der Einspruchsabteilung aufheben.
Das Verfahren um Amazons Geschenkbestellungs-Software zieht sich bereits über 11 Jahre hin. Da der Fall nunmehr an die Unterinstanz zur neuerlichen Befassung zurück geht, ist kein Ende absehbar. Der Fall ist keineswegs eine Ausnahme: Von der Anmeldung bis zur endgültigen Aufhebung von Monsantos Soja-Patent EP301749 dauerte es insgesamt 18 Jahre - die maximale 'Lebensdauer' eines gültigen Patents beträgt 20 Jahre. Während dieser Zeit bleibt das mit dem Patent erteilte Monopol voll in Kraft, und konnte im Fall Monsanto genutzt werden, um ein umfangreiches Portfolio von 152 ähnlichen Patenten aufzubauen.
Nach eigenen Angaben sind beim EPA alleine im Vorjahr 9520 Patentanträge aus dem Bereich Datenverarbeitung eingelangt. Gegenüber 2007 bedeutet dies einen weiteren Anstieg von 4,9%. Dabei räumt das Amt selbst ein, dass es inzwischen kaum noch Technologiefelder gebe, in denen Softwarepatente (in der Diktion des Patentamts als 'computer-implementierte Erfindungen' bezeichnet) keine Rolle spielten. Die Dunkelziffer dürfte somit wesentlich größer sein als aus den patentamtlichen Statistiken hervorgeht.
In der Sache verwahrte sich die Beschwerdekammer dagegen, den materiellen Ausschluss von Patenten auf Software zu diskutieren. Da die beanspruchten Abläufe auf einem Computer stattfinden könnten, seien sie keine Software als solche, sondern grundsätzlich technisch und damit einer Patentierbarkeit zugänglich. Die Einspruchsabteilung habe zwar zurecht eingewandt, dass es an Erfindungshöhe mangele, weil nur eine Geschäftsmethode auf einem Computer ausgeführt werde. Es werde nichts erfunden, sondern lediglich programmiert. Konsequenzen hatten diese Überlegungen aber nicht.
Georg Jakob, der den FFII in dem Verfahren vertrat, kommentiert: "Mit der gängigen Praxis, Software erst einmal zu patentieren und später, falls sich trotz der damit verbundenen Mühen und Kosten einmal jemand beschwert und Einspruch erhebt, jahrelang hin und her zu prüfen, werden nur Ressourcen verschwendet sowie Rechtsunsicherheiten geschaffen. Die Fakten müssten zu einer Ablehnung in einem viel früheren Stadium führen, denn sie zeigen, dass es sich hier schlicht und einfach um Software geht - und die ist nach dem Europäischen Patenübereinkommen (EPÜ) kein patentfähiger Gegenstand."
Jakob schließt: "Es geht hier nicht zuletzt darum, wie weit man zulässt, dass ein Amt den Willen des Gesetzgebers entstellt. Dieser Wille ist wiederholt klar zum Ausdruck gebracht worden, etwa durch die Weigerung der Diplomatischen Konferenz zum EPÜ im Jahr 2000, das Verbot der Softwarepatentierung zu streichen, sowie durch die Ablehnung der Softwarepatent-Richtlinie 2005 im Europäischen Parlament. Wenn die Patentlobby das nicht akzeptieren will, dann muss der Gesetzgeber noch unmissverständlicher werden und zu einer materiellen Patentrechtsreform schreiten, die mit Missbrauch ein für alle mal aufräumt."
Der Präsident des FFII, Benjamin Henrion fordert eine wirksame Kontrolle des Patentamts: "Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es einfach nicht funktioniert, dem Patentsystem die Kontrolle über sich selbst zu überlassen. Zu glauben, das Patentamt wäre in der Lage zwischen der Rolle als Dienstleister an seinen Kunden, den Patentinhabern, und der einer objektiven Kontrollinstanz nach Bedarf zu wechseln, ist einfach illusorisch. Das EPA muss unter eine echte richterlichen Kontrolle und zwar durch unabhängige Gerichte. In den Vereinigten Staaten kontrolliert der Supreme Court das Patentamt in letzter Instanz, in Europa könnte das der EuGH übernehmen. Jede Art von `Spezialgericht' aber würde die gegenwärtigen inzestuösen Tendenzen nur noch verstärken."
Links zum Hintergrund und weiteren Informationen
Verbot der Patentierung von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen
Petition des FFII für eine nachhaltige Patentreform in Europa
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Über den FFII
Der FFII ist ein in mehreren europäischen Ländern eingetragener gemeinnütziger Verein, der die Entwicklung öffentlicher Informationsgüter auf Grundlage des Urheberrechts, freien Wettbewerbs und offener Standards unterstützt. Über 1000 Mitglieder, 3.500 Unternehmen und 100.000 Unterstützer haben den FFII beauftragt, ihre Interessen bezüglich Eigentumsrechten im Bereich der Datenverarbeitung zu vertreten.
