ACTA: Heimliche Verabschiedung durch den EU Rat während der Parlamentsferien?

Berlin, 3. April 2009 – Der Europäische Rat behält sich die Möglichkeit vor, das geplante internationale Abkommen gegen die Verletzung geistiger Eigentumsrechte (ACTA) stillschweigend während der Parlamentsferien zu verabschieden. Der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) lehnt solch geheimniskrämerische Gesetzgebung ab.

Jens Holm, Abgeordneter des Europäischen Parlaments, fragte beim Europäischen Rat an, ob die endgültige Fassung des ACTA noch vor der politischen Entscheidungsnahme im Rat veröffentlicht werde. Ebenfalls wollte er in Erfahrung bringen, ob dem Parlament genügend Zeit eingeräumt werde, ACTA gründlichst zu untersuchen und ob der Rat garantieren könne, dass ACTA nicht heimlich während der Parlamentsferien verabschiedet wird. Der Rat verweigerte die Antwort auf diese Fragen.

Der Rat schreibt in seiner Stellungnahme: „Da die letztendliche Klärung der rechtlichen Grundlagen noch nicht vollzogen ist, ist es dem Rat nicht möglich, detailliert auf die prozeduralen Fragen des Herrn Abgeordneten einzugehen.“

Der FFII-Analyst Ante Wessels bemerkt hierzu: „Der Rat kann Texte ungeachtet der rechtlichen Grundlagen veröffentlichen. Es gibt keine rechtlichen Grundlagen, welche den Rat dazu verpflichten, ACTA stillschweigend während der Parlamentsferien zu verabschieden. Der Herr Abgeordnete wurde schlicht und einfach beschwindelt.“

Die EU, die Vereinigten Staaten, Japan und andere Regierungen verhandeln derzeit hinter verschlossenen Türen über ACTA. Entwürfe werden dabei nicht veröffentlicht. ACTA wird einen neuen internationalen Maßstab für die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Durchsetzung von Urheberrechten, Markenrecht, Patenten und anderen sogenannten geistigen Eigentumsrechten setzen. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen sind besorgt, dass ACTA möglicherweise den Zugang zu Medikamenten und auch dem Internet einschränkt, Patentnutznießern freien Lauf lässt und die innovativsten Wirtschaftssektoren schädigt.

In den USA werden hunderte Berater, von denen viele Wirtschaftslobbyisten sind, als „zugelassene Berater“ angesehen. Sie haben Zugriff auf die ACTA-Dokumente.

Ante Wessels kommentiert: „Anscheinend besteht die Möglichkeit, ACTA-Dokumente an Wirtschaftslobbyisten weiterzureichen. Somit befiehlt aber das Diskriminierungsverbot, dass auch die Öffentlichkeit Zugriff auf diese Dokumente erhalten muss. Dass Lobbyisten, aber nicht Parlamentsangehörige, Einsicht in diese Texte erhalten, ist unverständlich.“

Erst neulich schickte die niederländische Zollbehörde rechtmäßige antiretrovirale Generika, die sich gerade auf dem Weg von Indien nach Nigeria befanden, zurück nach Indien. Die Lieferungsverzögerung könne dazu führen, dass HIV-positiven nigerianischen Patienten „lebenswichtige Medikamente“ vorenthalten bleiben, betonten Gesundheitsbeauftragte im März dieses Jahres.

Ante Wessels fügt hinzu: „Obwohl sich der FFII vornehmlich mit Software und Innovation befasst, zeigt dieses Beispiel doch deutlich, wohin unverhältnismäßige Anti-Piraterie-Maßnahmen führen können. Sie schaden nicht nur Firmen und dem Innovationsprozess als solchem, sondern können sogar Menschen töten.“

Das Europäische Parlament verabschiedete zwei Resolutionen, in welchen Einsicht in die ACTA-Dokumente gefordert wurde. Laut der Analyse des FFII können sowohl das Europäische Parlament als auch die Mitgliedstaaten der EU Veto gegen ACTA einlegen.

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