Das Einspruchsverfahren gegen Amazons "Geschenk-Patent" EP0927945

Übersicht

Das Patent EP0927945 beansprucht Eine Methode in einem Computer-System um die Lieferung eines Geschenks von einem Schenker an einen Empfänger zu koordinieren. Geschenk und Empfänger sind in einer Geschenk-Bestellung spezifiziert, die Methode umfasst [...] [0].

Das Geschenk-Patent ist ein enger Verwandter des bekannteren One-Click-Patents, das in den USA für 8 Jahre gültig war bevor es 2007 weitgehend für nichtig erklärt wurde. Das Geschenk-Patent lehrt nichts Neues oder Innovatives. Es macht Ausschlussrechte für eine bestimmte Klasse von Computerprogrammen und einige Unterklassen davon geltend. Wie immer enthalten die Ansprüche auch die angeblich neuen Lehren (d.h., die Erfindung bzw. den Beitrag). Doch die von Amazon beanspruchte Erfindung besteht aus nichts weiter als einer Geschäftsmethode, mehr oder weniger dünn verschleiert durch Computer-Jargon.

Gegen das Patent wurde 2003 und 2004 von der Gesellschaft für Informatik e.V., der Fleurop AG und dem FFII e.V. Einspruch eingelegt. Alle Einsprüche bezweifeln, dass die beanspruchte Erfindung patentfähig ist, da es sich um nach §52(2,3) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) um von der Patentierbarkeit ausgeschlossene Materie (excluded subject matter) handle. GI und Fleurop argumentierten ausserdem, dass der "erfinderische Schritt" (inventive step) fehle.

In der Verhandlung der Einsprüche Ende 2007 wurden die Ansprüche als "patentfähig" eingestuft (Zumindest ist ein Computersystem im Anspruch 1 enthalten und ein computer-lesbares Medium wird als etwas betrachtet, das per se technischen Character hat. [1]). Allerdings wurden die Ansprüche dann abgelehnt, da sie durch nachträgliche Ergänzungen zu stark verändert worden waren (die Einspruchsabteilung entschied den Argumenten [der Fleurop AG] zu folgen und hält M1.5a für nicht durch den ursprünglichen Antrag unterstützt. Anspruch 1 [und 7] wie erteilt erfüllen die Anforderungen von Art. 123(2) EPÜ nicht.) und aufgrund des Fehlens eines "erfinderischen Schritts" (Die Einspruchsabteilung ist der Auffassung dass die Probleme nicht technischer Natur sind und die Lösung derart allgemein formuliert ist, dass ein erfinderischer Schritt nicht anerkannt werden kann. [2]). Das Patent wurde dann widerrufen, da es EPÜ §123(2) nicht erfüllt und selbst wenn es das täte gegen EPÜ §56 verstiesse [3,4].

Auch wenn die Einspruchsabteilung unserer Argumentation nicht gefolgt ist, gab es nach Einschätzung von G. Jakob und H. Pilch, unseren Vertretern in dem Verfahren, Anlass zum Optimismus: "Noch vor ein paar Jahren wäre das EPA einfach den USA - und damit Amazon - gefolgt. Heute werden aber wenigstens die grundlegenden Probleme deutlicher erkannt. Das ist auch ein deutliches Zeichen dafür, dass unsere Argumentation selbst innerhalb des EPA immer mehr Gehör findet und die bisherige Praxis auf die Dauer nicht zu halten sein wird - es ist nur eine Frage der Zeit."

Anmerkungen

Die folgenden Zitate stammen aus der Decision Revoking EP927945 des EPA, die dem FFII am 28.07.2008 zuging:

Aus dem http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/html/epc/2000/d/contents.html EPÜ:

Aktuelles

Chronik

Material

Englischer Text (anno 2007 von phm auf eupat.ffii.org)

http://eupat.ffii.org/07/12/amazon07/

Current Situation

The Amazon Gift Ordering Patent EP0927945 teaches nothing new or inventive. It claims exclusive rights to a certain class of computer programs and some subclasses thereof, one per claim. As usual, the claims also state what the allegedly novel teaching (i.e. the invention, the contribution) is. Amazon's claimed invention consists of nothing but a business method, more or less thinly veiled in computing jargon. In order to defend their claims, Amazon’s lawyers have submitted 3 auxiliary requests in which the claims are supposedly narrowed down by further "technical features". As usual, these features refer to general-purpose computing abstractions, which are hardly less abstract and general than the corresponding business method concepts.

Judging by the preliminary communication from the EPO, Amazon is likely to lose its main request at this time's oral proceedings. However the EPO’s reasoning restates the recent doctrines of the Controlling Pension Benefits System decision of 2000, which inspired the European Commission’s software patent directive proposal of 2002. According to these doctrines, all software is patentable in Europe and the legal provisions of Art 52 EPC do not have any effect, not even when the claimed object is a "computer program, characterised by...". To compensate this loss all limits on patentability, the EPO has developed its own very complex and opaque doctrines about a "technical contribution in the inventive step". Two of the opposing parties, Gesellschaft für Informatik and FFII, are heavily criticising these doctrines, which, as they point out, are not compatible with the written law. The fact that this patent application has lasted for 7 years and is now facing an oral proceeding shows that the EPO’s doctrines provide no reliable way to sort out even the most absurd business method patents, and even this time we have to rely on prior art, because we must fear that the computing jargon in the auxiliary claims will be enough to overcome the obscure hurdles of the Opposition Division. 1.2 Live Report from the EPO

Timeline

EinspruchGeschenkPatent (zuletzt geändert am 2009-11-12 11:21:45 durch ggiedke)

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